Die Pflicht zur Dachbegrünung ist da
Am 1. Januar 2024 tritt u.a. in Berlin eine neue Bauordnung in Kraft, die eine Begrünungspflicht für Dächer vorsieht. Demnach müssen bei Neubauten mit einer Dachneigung von bis zu zehn Grad alle geeigneten Flächen begrünt werden. Bei einer Dachneigung von bis zu fünf Grad muss eine intensive Begrünung erfolgen, bei einer Neigung von fünf bis zehn Grad eine extensive Begrünung.
Der Grund: Sie tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei, indem sie Hitzeinseln reduzieren und Luftqualität verbessern. Außerdem können sie zur Regenwasserbewirtschaftung beitragen und Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen.
Ökologische Vorteile von Dachbegrünungen
Dachbegrünungen können dazu beitragen, das Stadtklima zu verbessern. Sie reflektieren Sonnenlicht und speichern Wärme, wodurch sie Hitzeinseln reduzieren können. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, da Hitzeinseln zu gesundheitlichen Problemen und zu Schäden an Gebäuden führen können.
Dachbegrünungen können dazu beitragen, die Luftqualität zu verbessern. Sie filtern Luftschadstoffe aus der Luft und produzieren Sauerstoff. Dies ist besonders wichtig in dicht besiedelten Städten, wo Luftqualität oft beeinträchtigt ist.
Soziale Vorteile von Dachbegrünungen
Dachbegrünungen können Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen. Sie bieten Nahrung und Schutz für Vögel, Insekten und andere Tiere. Dies kann zur Verbesserung der Biodiversität in Städten beitragen.
Hier gilt die Dachbegrünungspflicht bereits
Die Dachbegrünungspflicht ist in den jeweiligen Landesbauordnungen oder in städtischen Satzungen geregelt. In Deutschland gibt es bereits einige Städte und Gemeinden, in denen eine Dachbegrünungspflicht besteht. Weitere Städte und Kommunen werden in 2024 und 2025 diesen Regelungen folgen. Zu diesen Städten gehören unter anderem:
Berlin: In Berlin ist die Dachbegrünungspflicht für alle Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 100 Quadratmetern festgelegt. Es ist Pflicht, mindestens 60 Prozent der Dachfläche von Neubauten zu begrünen.
Hamburg: In Hamburg ist die Dachbegrünungspflicht für alle Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 200 Quadratmetern festgelegt.
München: In München ist die Dachbegrünungspflicht für alle Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 250 Quadratmetern festgelegt.
Stuttgart: In Stuttgart ist die Dachbegrünungspflicht für alle Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 150 Quadratmetern festgelegt.
Frankfurt am Main: Bei Neubauten mit mehr als 500 Quadratmetern Grundfläche müssen mindestens 50 Prozent der Dachflächen begrünt werden.
Köln: Bei Gebäuden mit einer Dachfläche von mehr als 500 Quadratmetern, die neu errichtet oder umgebaut werden, muss mindestens 50 Prozent der Dachfläche begrünt werden.
Leipzig: Die Stadt Leipzig fordert, dass alle flachgeneigten Dächer von Neubauten und bei Änderungen von Bestandsgebäuden begrünt werden.
Ausnahmen von der Dachbegrünungspflicht
In der Regel gibt es Ausnahmen von der Dachbegrünungspflicht. Diese Ausnahmen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen oder in städtischen Satzungen geregelt. Zu den Ausnahmen gehören unter anderem:
- Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen
- Gebäude, die für den öffentlichen Verkehr oder für den Betrieb von technischen Anlagen genutzt werden
- Gebäude, die aufgrund ihrer Lage oder ihrer Nutzung nicht begrünt werden können
- Dächer mit einer Dachneigung von mehr als zehn Grad
Vorteile der Dachbegrünung
Dachbegrünung hat sowohl für die Umwelt als auch für die Menschen Vorteile. Dazu gehören unter anderem:
Verbesserung des Stadtklimas: Dachbegrünung kann das Stadtklima durch Schattenbildung und Verdunstung verbessern.
Reduzierung des Oberflächenwasserabflusses: Dachbegrünung kann den Oberflächenwasserabfluss durch Aufnahme von Regenwasser verringern.
Verbesserung der Luftqualität: Dachbegrünung kann die Luftqualität durch die Aufnahme von Schadstoffen verbessern.
Erhöhung der Biodiversität: Dachbegrünung kann die Biodiversität durch die Schaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere erhöhen.
Neben den genannten ökologischen und sozialen Vorteilen können Dachbegrünungen auch folgende Vorteile bieten:
- Verbesserung des Schallschutzes
- Erhöhung des Wohnwertes
- Senkung der Energiekosten
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