ThürNRG · ThürBO
Thüringen
Hecken bis 2 m Höhe brauchen 0,75 m Abstand. Jeder Zentimeter mehr Höhe braucht einen Zentimeter mehr Abstand.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Informieren Sie Ihren Nachbarn 2 Wochen vor Baubeginn (§ 41 ThürNRG).
Hecke 2,00 m: mindestens 0,75 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,75 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: derselbe Mindestabstand wie zum Nachbarn, also mindestens 0,75 m (§ 46 Abs. 2 ThürNRG, keine Ausnahme für Grenzen zu Straßen).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 26 Abs. 2 ThürStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 63 Abs. 1 Nr. 7a ThürBO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,75 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m Höhe reichen 0,75 m. Darüber kommt für jeden Zentimeter mehr Höhe 1 cm Abstand dazu.
- Gesetz
- § 45 Abs. 1 ThürNRG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird ab der Mitte der Hecke am Boden.(§ 47 ThürNRG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Neben Weinbergen, Feldern und Kleingärten gilt der doppelte Abstand (§ 46 Abs. 1 ThürNRG).
- Ihr Nachbar kann nur verlangen, dass Sie die Hecke entfernen, wenn sie weniger als 0,25 m von der Grenze steht. Sonst kann er nur einen Rückschnitt verlangen. Den müssen Sie zwischen 1. Oktober und 28. Februar machen (§ 51 ThürNRG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Pflanzjahr darauf klagen, dass Sie die Hecke entfernen.(§ 51 Abs. 3 ThürNRG)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Im Ort müssen Sie einen Zaun bauen, wenn Ihr Nachbar es verlangt und ohne Zaun erheblich gestört wird. Der Zaun soll so aussehen, wie es in der Gegend üblich ist. Sonst genügt ein 1,2 m hoher Maschendrahtzaun.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück. Müssen beide Nachbarn ihn bauen, steht er auf der Grenzlinie.
- Nachbarn informieren: Informieren Sie Ihren Nachbarn 2 Wochen vor Baubeginn (§ 41 ThürNRG).
- Gesetz: §§ 39–41 ThürNRG
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 ThürBO, Fundstelle nicht amtlich geprüft)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig ist, wie er aussieht und wie hoch er sein darf. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 97 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 ThürBO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Die Abstände für Hecken gelten hier auch zur Straße und zum Gehweg. Das Gesetz macht nur für Grünflächen, Gewässer und Pflanzen auf der Straße selbst eine Ausnahme.(§ 46 Abs. 2 ThürNRG, keine Ausnahme für Grenzen zu Straßen)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 26 Abs. 2 ThürStrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 26 Abs. 2 ThürStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Beispiel des Justizministeriums: Eine 3 m hohe Hecke braucht 1,75 m Abstand.
- Für Bäume gelten je nach Art Abstände von 1,5 m bis 4 m (§ 44 ThürNRG).
Originalquellen
- Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThürNRG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 08.03.2016
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · vom 02.07.2024, Fassung ab 24.07.2026
- Nachbarrecht in Thüringen (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz · Stand September 2024
- § 46 Abs. 2 ThürNRG, keine Ausnahme für Grenzen zu Straßen (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Thüringer Straßengesetz (§ 26 Abs. 2 ThürStrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.