NachbG Schl.-H. · LBO
Schleswig-Holstein
Pflanzen bis 1,20 m Höhe brauchen keinen Abstand. Höhere Pflanzen brauchen ein Drittel ihrer Höhe als Abstand.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
Hecke 2,00 m: mindestens 0,67 m Abstand zur Grenze, gemessen ab dem äußersten Zweig.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,67 m, gemessen ab dem äußersten Zweig.
2Hecke zur Straße: meist kein Mindestabstand, an schmalen Wegen unklar (§ 39 Nr. 4 NachbG Schl.-H.).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 33 Abs. 3 StrWG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 61 Abs. 1 Nr. 7a LBO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,67 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Jeder weitere Meter Höhe braucht rund 33 cm mehr Abstand.
- Gesetz
- § 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird für jeden Teil der Pflanze waagerecht zur Grenze, also auch für Zweige.(§ 37 Abs. 1 NachbG Schl.-H.)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Kein Mindestabstand gilt neben Wald, hinter einer geschlossenen Mauer oder einem geschlossenen Zaun, neben öffentlichen Straßen und Grünflächen und für Hecken direkt auf der Grenze (§ 39 NachbG Schl.-H.).
- Zurückschneiden ist nur außerhalb der Schnittpause vom 1. März bis 30. September möglich (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ist die Pflanze zu hoch geworden, kann Ihr Nachbar bis zum 31. Dezember des vierten Jahres danach auf Rückschnitt klagen. Danach darf sie so hoch bleiben, wie sie ist, aber nicht höher werden.(§ 40 NachbG Schl.-H.)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Im Ort müssen Sie einen Zaun bauen, wenn Ihr Nachbar es verlangt. Der Zaun soll so aussehen, wie es in der Gegend üblich ist. Sonst genügt ein etwa 1,20 m hoher Maschendrahtzaun.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück entlang der Grenze. Müssen beide Nachbarn ihn bauen, steht er auf der Grenzlinie.
- Gesetz: §§ 28, 30, 31 NachbG Schl.-H.
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 8 Nr. 3 LBO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig ist, wie er aussieht und wie hoch er sein darf. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 86 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 LBO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße gelten die Abstände für Hecken in der Regel nicht. Das Gesetz nennt dabei eine Breite von mehr als 4 m. Ob diese Grenze auch für Straßen gilt, ist amtlich nicht geklärt. An schmalen Wegen halten Sie am besten denselben Abstand wie zum Nachbarn ein.(§ 39 Nr. 4 NachbG Schl.-H.)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 33 Abs. 3 StrWG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 33 Abs. 3 StrWG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Beispiele: 1,50 m Höhe = 0,50 m, 2,00 m = 0,67 m, 3,00 m = 1,00 m Abstand.
Originalquellen
- Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 15.09.2021
- Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · § 61 gültig ab 05.07.2024
- Das Land hat keine Broschüre zum Nachbarrecht veröffentlicht.
- § 39 Nr. 4 NachbG Schl.-H. (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (§ 33 Abs. 3 StrWG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- NachbG Schl.-H. (Gesamtausgabe) (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.