NbG · BauO LSA
Sachsen-Anhalt
Der Abstand wächst in Stufen mit der Höhe. Eine 2 m hohe Hecke braucht 1,00 m, der höchste Wert aller Länder.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Informieren Sie Ihren Nachbarn mindestens 4 Wochen vorher schriftlich. Wohnt dort jemand anderes, etwa ein Mieter, informieren Sie auch diese Person (§ 27 NbG).
Hecke 2,00 m: mindestens 1,00 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 1,00 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 NbG).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 26 Abs. 2 StrG LSA). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 60 Abs. 1 Nr. 7a BauO LSA
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 1,00 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 3,00 m Höhe reicht dieser Abstand. Ist die Hecke höher, braucht sie 1,25 m.
- Gesetz
- § 34 Abs. 1 NbG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird waagerecht ab der Mitte der Hecke.(§ 36 NbG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Pflanzen Sie mit Zustimmung Ihres Nachbarn eine Hecke als Grenzzaun direkt auf die Grenze, gilt kein Abstand (§ 34 Abs. 2, § 24 Abs. 3 NbG).
- Hinter einer Wand oder einem blickdichten Zaun gilt kein Mindestabstand. Außerhalb des Ortes reicht 1 m (§ 35 NbG).
- Reicht ein Rückschnitt, kann Ihr Nachbar nicht verlangen, dass Sie die Hecke entfernen. Vom 1. März bis 30. September wird nicht geschnitten (§ 39 NbG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ist die Hecke zu hoch geworden, kann Ihr Nachbar bis zum 31. Dezember des fünften Jahres danach darauf klagen, dass Sie sie entfernen. Auf Rückschnitt kann er bis zum 31. Dezember des zehnten Jahres klagen.(§ 40 NbG)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Sie müssen einen Zaun bauen, wenn Ihr Nachbar es verlangt und ohne Zaun mehr als nur geringfügig gestört wird. Gibt es in der Gegend keine übliche Zaunart, ist ein Zaun bis 2,0 m erlaubt.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück an der Grenze. Genau auf der Grenzlinie nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt oder Sie beide zum Zaun verpflichtet sind.
- Nachbarn informieren: Informieren Sie Ihren Nachbarn mindestens 4 Wochen vorher schriftlich. Wohnt dort jemand anderes, etwa ein Mieter, informieren Sie auch diese Person (§ 27 NbG).
- Gesetz: §§ 22–25, 27 NbG
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 BauO LSA, Fundstelle nicht amtlich geprüft)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann das Aussehen von Zäunen festlegen, in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 85 Abs. 1, 3 BauO LSA)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße gelten die Abstände für Hecken nicht. Sie müssen zur Straße hin auch keinen Zaun bauen.(§ 35 Abs. 1 Nr. 2 NbG)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 26 Abs. 2 StrG LSA)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 26 Abs. 2 StrG LSA). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Steht ein Zaun nicht nach den Regeln, muss Ihr Nachbar innerhalb eines Jahres klagen (§ 28 NbG).
Originalquellen
- Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (NbG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 16.06.2026
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · § 60 gültig ab 24.01.2026
- Einigung am Gartenzaun – Nachbarrecht in Sachsen-Anhalt (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt · Stand 18. Auflage, September 2020
- § 35 Abs. 1 Nr. 2 NbG (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (§ 26 Abs. 2 StrG LSA) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.