SächsNRG · SächsBO
Sachsen
Im Ort brauchen Hecken bis 2 m Höhe 0,50 m Abstand, höhere Hecken 2 m. Außerhalb des Ortes gilt einheitlich 1 m.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Informieren Sie Ihren Nachbarn spätestens 2 Monate vorher schriftlich (§ 26 SächsNRG).
Hecke 2,00 m: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte. Diese Werte gelten im Ort. Außerhalb des Ortes gilt einheitlich 1,00 m (§ 8 Abs. 2 SächsNRG).
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,50 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (§ 11 Nr. 1 und 2 SächsNRG).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Ein Zaun, wie er in der Gegend üblich ist, darf auch genau auf der Grenzlinie stehen (§ 4 SächsNRG). Zur Straße: Der Zaun darf nicht genau auf der Grenze zu Gehweg oder Straße stehen, sondern muss ganz auf Ihrem Grundstück sein (§ 4 Satz 3 SächsNRG).
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 27 Abs. 2 SächsStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 61 Abs. 1 Nr. 7a SächsBO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,50 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m Höhe reicht dieser Abstand. Ist die Hecke höher, braucht sie 2,00 m.
- Gesetz
- § 8 Abs. 1 SächsNRG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird waagerecht auf kürzestem Weg von der Grenze zur Mitte der Hecke.(§ 12 SächsNRG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Die Werte gelten im Ort. Außerhalb des Ortes reicht 1 m Abstand für alle Pflanzen (§ 8 Abs. 2 SächsNRG).
- Hinter einer Wand oder einem blickdichten Zaun gilt kein Mindestabstand, wenn die Pflanze nicht höher ist (§ 11 SächsNRG).
- Sie entscheiden, ob Sie die Hecke zurückschneiden oder entfernen. Das geht nicht vom 1. März bis 30. September (§ 13 SächsNRG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann Rückschnitt oder Entfernen nur 3 Jahre lang verlangen. Danach sind diese Ansprüche verjährt.(§ 29 Abs. 1 SächsNRG)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Sie müssen keinen Zaun bauen, dürfen aber jederzeit einen bauen.
- Standort: Ein Zaun, wie er in der Gegend üblich ist, darf auch auf der Grenzlinie stehen, aber nicht zu Gehweg oder Straße (§ 4 SächsNRG). Neben Feldern außerhalb des Ortes gilt 0,6 m Abstand (§ 5 SächsNRG).
- Nachbarn informieren: Informieren Sie Ihren Nachbarn spätestens 2 Monate vorher schriftlich (§ 26 SächsNRG).
- Gesetz: §§ 4, 26 SächsNRG
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 7 SächsBO, Fundstelle nicht amtlich geprüft)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig ist, wie er aussieht und wie hoch er sein darf. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 89 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 SächsBO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße und zu anderen öffentlichen Flächen gelten die Abstände für Hecken nicht.(§ 11 Nr. 1 und 2 SächsNRG)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 27 Abs. 2 SächsStrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 27 Abs. 2 SächsStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zaun: Der Zaun darf nicht genau auf der Grenze zu Gehweg oder Straße stehen, sondern muss ganz auf Ihrem Grundstück sein (§ 4 Satz 3 SächsNRG).
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Neben Feldern brauchen Pflanzen 0,75 m Abstand. Werfen sie viel Schatten auf das Feld, sind es 3 m (§ 9 SächsNRG).
Originalquellen
- Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · vom 04.07.2023, gültig ab 01.08.2023
- Sächsische Bauordnung (SächsBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · zuletzt geändert 01.03.2024
- Nachbarrecht in Sachsen (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Sächsisches Staatsministerium der Justiz · Stand 19. Auflage, Februar 2026
- § 11 Nr. 1 und 2 SächsNRG (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Sächsisches Straßengesetz (§ 27 Abs. 2 SächsStrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.