Direkt zum Inhalt

☎️ Kostenlose Lieferberatung: 089 37 41 66 37

✔ Persönliche Beratung ✔ Sichere Bezahlung ✔ Schnelle Lieferung

Die Herbstsaison startet! Mit dem Rabatt-Code Gartensaison2026 erhalten Sie 15 Euro Rabatt auf alle Heckenpflanzen.

Alle 16 Bundesländer · Stand der Gesetze: 28.09.2026

Zaun und Hecke an der Grundstücksgrenze

Wie hoch darf der Zaun sein, wie weit muss die Hecke weg? Wählen Sie Ihr Bundesland und stellen Sie die Höhen ein. Zu jeder Angabe nennen wir das Gesetz und verlinken den Originaltext.

Baden-Württemberg: 0,70 m HeckenabstandBayern: 0,50 m HeckenabstandBerlin: 0,50 m HeckenabstandBrandenburg: 0,67 m Heckenabstand. Angekündigte GesetzesänderungBremen: kein NachbarrechtsgesetzHamburg: kein NachbarrechtsgesetzHessen: 0,50 m HeckenabstandNiedersachsen: 0,50 m HeckenabstandMecklenburg-Vorpommern: kein NachbarrechtsgesetzNordrhein-Westfalen: 0,50 m HeckenabstandRheinland-Pfalz: 0,75 m HeckenabstandSaarland: 0,75 m HeckenabstandSachsen-Anhalt: 1,00 m HeckenabstandSchleswig-Holstein: 0,67 m HeckenabstandThüringen: 0,75 m HeckenabstandSachsen: 0,50 m Heckenabstand

Heckenabstand bei 2,00 m Heckenhöhe

  • kein Mindestabstand
  • bis 0,50 m
  • bis 0,75 m
  • bis 1,00 m
  • über 1,00 m
  • kein Nachbarrechtsgesetz

Angekündigte Gesetzesänderung, Details auf der Länderseite

Kleine Länder wie Hamburg, Bremen oder Berlin finden Sie auch in der Auswahlliste oben.

Karte: „Germany“ von MapSVG, angepasst von Victor Cazanave (svg-maps), Lizenz CC BY 4.0. Von Efeuria eingefärbt und beschriftet.

SächsNRG · SächsBO

Sachsen

Im Ort brauchen Hecken bis 2 m Höhe 0,50 m Abstand, höhere Hecken 2 m. Außerhalb des Ortes gilt einheitlich 1 m.

cm

Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.

cm

Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.

Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Informieren Sie Ihren Nachbarn spätestens 2 Monate vorher schriftlich (§ 26 SächsNRG).

Hecke 2,00 m: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte. Diese Werte gelten im Ort. Außerhalb des Ortes gilt einheitlich 1,00 m (§ 8 Abs. 2 SächsNRG).

Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.

Ihr GrundstückNachbarGrenzeHecke 2,00 mZaun 1,50 m0,50 m

Von oben: Nachbar und Straße

NachbarNachbarNachbarGehwegStraßeIhr Haus0,50 m4123

1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,50 m, gemessen ab Heckenmitte.

2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (§ 11 Nr. 1 und 2 SächsNRG).

3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Ein Zaun, wie er in der Gegend üblich ist, darf auch genau auf der Grenzlinie stehen (§ 4 SächsNRG). Zur Straße: Der Zaun darf nicht genau auf der Grenze zu Gehweg oder Straße stehen, sondern muss ganz auf Ihrem Grundstück sein (§ 4 Satz 3 SächsNRG).

4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 27 Abs. 2 SächsStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.

Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.

Zaun und Hecke im Vergleich

Zaun

Geplante Höhe
1,50 m
Mindestabstand zur Grenze
0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
Baugenehmigung nötig?
Nein (bis 2,00 m)
Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
Gesetz
§ 61 Abs. 1 Nr. 7a SächsBO

Hecke

Geplante Höhe
2,00 m
Mindestabstand zur Grenze
0,50 m
Baugenehmigung nötig?
Nein
Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
Bis 2,00 m Höhe reicht dieser Abstand. Ist die Hecke höher, braucht sie 2,00 m.
Gesetz
§ 8 Abs. 1 SächsNRG

Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.

So wird der Abstand gemessen

Gemessen wird waagerecht auf kürzestem Weg von der Grenze zur Mitte der Hecke.(§ 12 SächsNRG)

Ausnahmen und Sonderfälle
  • Die Werte gelten im Ort. Außerhalb des Ortes reicht 1 m Abstand für alle Pflanzen (§ 8 Abs. 2 SächsNRG).
  • Hinter einer Wand oder einem blickdichten Zaun gilt kein Mindestabstand, wenn die Pflanze nicht höher ist (§ 11 SächsNRG).
  • Sie entscheiden, ob Sie die Hecke zurückschneiden oder entfernen. Das geht nicht vom 1. März bis 30. September (§ 13 SächsNRG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann

Ihr Nachbar kann Rückschnitt oder Entfernen nur 3 Jahre lang verlangen. Danach sind diese Ansprüche verjährt.(§ 29 Abs. 1 SächsNRG)

Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
  • Pflicht: Sie müssen keinen Zaun bauen, dürfen aber jederzeit einen bauen.
  • Standort: Ein Zaun, wie er in der Gegend üblich ist, darf auch auf der Grenzlinie stehen, aber nicht zu Gehweg oder Straße (§ 4 SächsNRG). Neben Feldern außerhalb des Ortes gilt 0,6 m Abstand (§ 5 SächsNRG).
  • Nachbarn informieren: Informieren Sie Ihren Nachbarn spätestens 2 Monate vorher schriftlich (§ 26 SächsNRG).
  • Gesetz: §§ 4, 26 SächsNRG
  • Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
  • Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 7 SächsBO, Fundstelle nicht amtlich geprüft)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde

Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig ist, wie er aussieht und wie hoch er sein darf. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 89 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 SächsBO)

Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.

Grenze zur Straße und zum Gehweg
  • Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße und zu anderen öffentlichen Flächen gelten die Abstände für Hecken nicht.(§ 11 Nr. 1 und 2 SächsNRG)
  • Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 27 Abs. 2 SächsStrG)
  • Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 27 Abs. 2 SächsStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
  • Zaun: Der Zaun darf nicht genau auf der Grenze zu Gehweg oder Straße stehen, sondern muss ganz auf Ihrem Grundstück sein (§ 4 Satz 3 SächsNRG).
  • Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
  • Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
  • Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
  • Neben Feldern brauchen Pflanzen 0,75 m Abstand. Werfen sie viel Schatten auf das Feld, sind es 3 m (§ 9 SächsNRG).

Originalquellen

Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.

Widerruf einreichen

Füllen Sie das Formular aus, um Ihren Widerruf einzureichen.

🛡 EU Widerrufsbutton