NachbG SL · LBO
Saarland
Hecken bis 1 m Höhe brauchen 0,25 m Abstand, bis 1,50 m Höhe 0,50 m. Höhere Hecken brauchen 0,75 m, egal wie hoch sie werden.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Informieren Sie Ihren Nachbarn 2 Wochen vor Baubeginn (§ 45 NachbG SL).
Hecke 2,00 m: mindestens 0,75 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,75 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 NachbG SL).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 31 Abs. 2 StrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 61 Abs. 1 Nr. 7a LBO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,75 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Mit 0,75 m Abstand darf die Hecke beliebig hoch werden.
- Gesetz
- § 49 Abs. 1 NachbG SL
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird ab der Mitte der Hecke.(§ 51 NachbG SL)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Neben Weinbergen und Feldern gilt der doppelte Abstand (§ 50 NachbG SL).
- Hinter einem blickdichten Zaun oder einer Mauer gilt kein Mindestabstand (§ 50 NachbG SL).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann innerhalb von 5 Jahren nach dem Pflanzen darauf klagen, dass Sie die Hecke entfernen.(§ 55 Abs. 1 NachbG SL)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Im Ort müssen Sie einen Zaun bauen, wenn Ihr Nachbar es verlangt. Der Zaun soll so aussehen, wie es in der Gegend üblich ist. Sonst genügt ein 1,2 m hoher Maschendrahtzaun.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück. Ihr Nachbar kann einen gemeinsamen Zaun auf der Grenzlinie verlangen.
- Nachbarn informieren: Informieren Sie Ihren Nachbarn 2 Wochen vor Baubeginn (§ 45 NachbG SL).
- Gesetz: §§ 43–45 NachbG SL
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach. Im Ort brauchen auch Sichtschutzwände bis 2 m keine Baugenehmigung.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 7 Abs. 7 Nr. 1 LBO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig oder verboten ist, wie er aussieht und wie hoch er sein darf. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 85 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 LBO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße gelten die Abstände für Hecken, Bäume und Sträucher nicht.(§ 50 Abs. 2 Nr. 2 NachbG SL)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 31 Abs. 2 StrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 31 Abs. 2 StrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Für Bäume gelten je nach Art Abstände von 1,5 m bis 4 m (§ 48 NachbG SL).
Originalquellen
- Saarländisches Nachbarrechtsgesetz (NachbG SL) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 15.07.2015
- Landesbauordnung Saarland (LBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · §§ 7, 61, 85 gültig ab 26.04.2025
- Broschüre zum Nachbarrecht (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Ministerium der Justiz des Saarlandes · Stand 2023
- § 50 Abs. 2 Nr. 2 NachbG SL (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Saarländisches Straßengesetz (§ 31 Abs. 2 StrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.