NachbG NRW · BauO NRW
Nordrhein-Westfalen
Hecken bis 2 m Höhe brauchen 0,50 m Abstand zur Grenze, höhere Hecken 1,00 m. Gemessen wird ab der Seitenfläche der Hecke.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
Hecke 2,00 m: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze, gemessen ab der Außenseite der Hecke.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,50 m, gemessen ab der Außenseite der Hecke.
2Hecke zur Straße: meist kein Mindestabstand, an schmalen Wegen unklar (§ 45 Abs. 1 Buchst. a NachbG NRW).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Zwischen bebauten Grundstücken steht der Zaun genau auf der Grenzlinie, sonst auf Ihrem Grundstück (§ 36 NachbG NRW).
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 30 Abs. 2 StrWG NRW). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 62 Abs. 1 Nr. 7a BauO NRW
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,50 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m Höhe reicht dieser Abstand. Ist die Hecke höher, braucht sie 1,00 m.
- Gesetz
- § 42 NachbG NRW
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Bei Hecken wird ab der Außenseite gemessen, nicht ab der Mitte.(§ 46 S. 2 NachbG NRW)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Neben Feldern außerhalb des Ortes gilt der doppelte Abstand, höchstens 6 m (§ 43 NachbG NRW).
- Kein Mindestabstand gilt hinter einer geschlossenen Mauer oder einem geschlossenen Zaun und neben öffentlichen Straßen und Grünflächen (§ 45 NachbG NRW).
- Eine Hecke kann als gemeinsamer Grenzzaun auf der Grenzlinie zwischen zwei bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken stehen. Dann gelten laut Justizministerium keine Abstände (§ 36 Abs. 1, 6 NachbG NRW). Pflanzen Sie auf die Grenze nur, wenn Ihr Nachbar einverstanden ist.
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann innerhalb von 6 Jahren nach dem Pflanzen darauf klagen, dass Sie die Hecke entfernen. Bei Hecken beginnt die Frist laut Justizministerium erst, wenn die Hecke zu hoch für ihren Abstand wird.(§ 47 Abs. 1 NachbG NRW)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Im Ort müssen Sie einen Zaun bauen, wenn Ihr Nachbar es verlangt. Der Zaun soll so aussehen, wie es in der Gegend üblich ist. Sonst genügt ein etwa 1,20 m hoher Zaun.
- Standort: Zwischen bebauten Grundstücken steht der Zaun auf der Grenzlinie, sonst auf Ihrem Grundstück entlang der Grenze.
- Gesetz: §§ 32, 35, 36 NachbG NRW
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 8 Nr. 5 BauO NRW)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig ist, wie er aussieht und wie hoch er sein darf. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 89 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 BauO NRW)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße gelten die Abstände für Hecken in der Regel nicht. Das Gesetz nennt dabei eine Breite von mehr als 4 m. Ob diese Grenze auch für Straßen gilt, ist amtlich nicht geklärt. An schmalen Wegen halten Sie am besten denselben Abstand wie zum Nachbarn ein.(§ 45 Abs. 1 Buchst. a NachbG NRW)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 30 Abs. 2 StrWG NRW)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 30 Abs. 2 StrWG NRW). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Ein Sichtschutz, der deutlich höher ist als in der Gegend üblich, kann laut Justizministerium unzulässig sein. Er darf die Abstandsregeln nicht umgehen.
- Abstände für Bäume: stark wachsende Bäume 4 m, andere Bäume 2 m (§ 41 NachbG NRW).
Originalquellen
- Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Fassung gültig ab 29.12.2021
- Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · Fassung gültig ab 01.09.2026
- Nachbarrecht (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Justizministerium Nordrhein-Westfalen · Stand ohne Datum
- § 45 Abs. 1 Buchst. a NachbG NRW (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (§ 30 Abs. 2 StrWG NRW) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- Rechtsprobleme an der Gartengrenze (JM NRW, 2019) (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.