NNachbG · NBauO
Niedersachsen
Der Abstand wächst in sechs Stufen mit der Höhe: von 0,25 m für Hecken bis 1,20 m bis zu 8 m für Bäume über 15 m.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
Hecke 2,00 m: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,50 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 NNachbG).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 31 Abs. 2 NStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 60 i. V. m. Anhang Nr. 6.1 NBauO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,50 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m Höhe reicht dieser Abstand. Ist die Hecke höher, braucht sie 0,75 m.
- Gesetz
- § 50 Abs. 1 NNachbG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird am Boden von der Mitte des Baumes oder Strauches bis zur Grenze.(§ 51 NNachbG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Kein Mindestabstand gilt hinter einer Wand oder einem blickdichten Zaun, wenn die Pflanze nicht höher ist. Er gilt auch nicht an öffentlichen Straßen und Gewässern (§ 52 Abs. 1 NNachbG).
- Außerhalb des Ortes reichen für Pflanzen über 3 m Höhe 1,25 m Abstand (§ 52 Abs. 2 NNachbG).
- Ihr Nachbar kann nur verlangen, dass Sie die Hecke entfernen, wenn sie weniger als 0,25 m von der Grenze steht. Sonst kann er nur einen Rückschnitt verlangen. Den müssen Sie zwischen 1. Oktober und 15. März machen (§ 53 NNachbG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Pflanzjahr darauf klagen, dass Sie die Hecke entfernen. Ein Antrag bei einer Schlichtungsstelle zählt wie eine Klage.(§ 54 NNachbG)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Sind die Grundstücke bebaut oder werden gewerblich genutzt, kann Ihr Nachbar verlangen, dass Sie die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzäunen (Rechtseinfriedung). Der Zaun soll so aussehen, wie es in der Gegend üblich ist. Sonst genügt ein Zaun bis 1,20 m Höhe.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück, die Pfosten auf Ihrer Seite. Ein gemeinsamer Zaun steht auf der Grenzlinie.
- Gesetz: §§ 27, 28, 30 NNachbG
- Außerhalb des Ortes: Dort geht ein Zaun ohne Baugenehmigung nur, wenn er zu einem höchstens 50 m entfernten Gebäude gehört, in dem sich Menschen aufhalten, etwa einem Wohnhaus.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 5 Abs. 8 Nr. 1 NBauO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann Art, Aussehen und Höhe von Zäunen, Mauern und Hecken festlegen und einen Zaun am Vorgarten vorschreiben oder verbieten. Das steht in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan.(§ 84 Abs. 3 Nr. 3 NBauO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße gelten die Abstände für Hecken, Bäume und Sträucher nicht.(§ 52 Abs. 1 Nr. 2 NNachbG)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 31 Abs. 2 NStrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 31 Abs. 2 NStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Originalquellen
- Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 23.07.2014
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · Anhang gültig ab 01.07.2025
- Tipps für Nachbarn – Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Niedersächsisches Justizministerium · Stand 2023, 17. Auflage
- § 52 Abs. 1 Nr. 2 NNachbG (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Niedersächsisches Straßengesetz (§ 31 Abs. 2 NStrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.