BGB · LBauO M-V
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat kein Nachbarrechtsgesetz. Für Hecken gibt es keinen gesetzlichen Mindestabstand, es gilt nur das BGB.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
Hecke 2,00 m: kein gesetzlicher Mindestabstand, weil es in Mecklenburg-Vorpommern kein Nachbarrechtsgesetz gibt. Ihr Nachbar darf aber zum Beispiel Zweige abschneiden, die auf sein Grundstück ragen (§ 910 BGB). Bäume ab 100 cm Stammumfang können nach § 18 NatSchAG M-V geschützt sein.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): kein gesetzlicher Mindestabstand.
2Hecke zur Straße: kein gesetzlicher Mindestabstand.
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 35 Abs. 3 StrWG-MV). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 61 Abs. 1 Nr. 7a LBauO M-V
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- Kein gesetzlicher Mindestabstand
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Keine gesetzliche Höhengrenze. Es gelten nur die allgemeinen Nachbarregeln (BGB §§ 910, 1004).
- Gesetz
- BGB §§ 910, 1004
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
Was gilt ohne Nachbarrechtsgesetz?
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Deshalb schreibt kein Gesetz einen Mindestabstand für Hecken vor. Ihr Nachbar darf aber Zweige und Wurzeln entfernen, die auf sein Grundstück reichen und ihn dort stören (§ 910 BGB). Bei erheblichen Störungen kann er verlangen, dass Sie diese beenden (§ 1004 BGB). Bebauungspläne und Baumschutzregeln können weitere Vorgaben machen. Das Justizministerium empfiehlt als Faustregel: Je größer die Pflanze werden kann, desto größer sollte der Abstand sein.
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Das Land schreibt keine Frist vor. Vor einer Klage müssen die Nachbarn zuerst eine Schlichtung versuchen (§ 34a SchStG M-V).
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Sie müssen keinen Zaun bauen.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück. Genau auf der Grenzlinie nur, wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn einigen.
- Gesetz: Broschüre JM M-V
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 8 Nr. 4 LBauO M-V)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig ist, wie er aussieht und wie hoch er sein darf. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 86 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 LBauO M-V)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Mecklenburg-Vorpommern hat kein Nachbarrechtsgesetz. Zur Straße hin gilt nur das Straßengesetz.
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 35 Abs. 3 StrWG-MV)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 35 Abs. 3 StrWG-MV). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Bäume ab 100 cm Stammumfang sind geschützt. In Hausgärten gilt das nur für Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen (§ 18 NatSchAG M-V).
Originalquellen
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · zuletzt geändert 08.07.2026
- Wie sich Streit vermeiden lässt – Nachbarrecht in Mecklenburg-Vorpommern (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern · Stand April 2022
- Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 35 Abs. 3 StrWG-MV) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- § 910 BGB – Überhang (öffnet in neuem Tab)
- § 1004 BGB – Beseitigungsanspruch (öffnet in neuem Tab)
- § 18 NatSchAG M-V – Baumschutz (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.