HNRG · HBO
Hessen
Hecken bis 1,20 m Höhe brauchen 0,25 m Abstand, bis 2 m Höhe 0,50 m. Höhere Hecken brauchen 0,75 m, egal wie hoch sie werden.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
Hecke 2,00 m: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,50 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 HNRG).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen, müssen Sie zurückschneiden. Innerhalb des Ortes gilt das auch ohne Aufforderung der Gemeinde (§ 27 Abs. 2 und 5 HStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 7.1
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,50 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m Höhe reicht dieser Abstand. Ist die Hecke höher, braucht sie 0,75 m.
- Gesetz
- § 39 Abs. 1 HNRG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird ab der Mitte des Stammes oder Strauches am Boden bis zur Grenze.(§ 41 HNRG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Neben Weinbergen, Feldern und Gärtnereien außerhalb des Ortes gilt der doppelte Abstand (§ 40 HNRG).
- Hinter einer Wand oder Mauer gilt kein Mindestabstand (§ 40 HNRG).
- Ihr Nachbar kann nur verlangen, dass Sie die Hecke entfernen, wenn sie weniger als 0,25 m von der Grenze steht. Sonst kann er nur einen Rückschnitt verlangen. Den müssen Sie zwischen 1. Oktober und 15. März machen (§ 43 HNRG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Pflanzjahr darauf klagen, dass Sie die Hecke entfernen.(§ 43 HNRG)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Sind die Grundstücke bebaut oder werden gewerblich genutzt, müssen Sie einen Zaun bauen, wenn Ihr Nachbar es verlangt. Der Zaun soll so aussehen, wie es in der Gegend üblich ist. Sonst genügt ein 1,2 m hoher Maschendrahtzaun.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück entlang der Grenze. Müssen beide Nachbarn ihn bauen, steht er auf der Grenzlinie.
- Gesetz: §§ 14, 15 HNRG
- Außerhalb des Ortes: Dort brauchen nur offene Zäune keine Baugenehmigung.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 10 Nr. 6 HBO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig ist, wie er aussieht und wie hoch er sein darf. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 91 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 HBO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße gelten die Abstände für Hecken, Bäume und Sträucher nicht. Sie müssen zur Straße hin auch keinen Zaun bauen.(§ 40 Abs. 2 Nr. 2 HNRG)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen. Innerhalb des Ortes müssen Sie Zweige, die über Gehweg oder Straße wachsen, von sich aus zurückschneiden.(§ 27 Abs. 2 und 5 HStrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen, müssen Sie zurückschneiden. Innerhalb des Ortes gilt das auch ohne Aufforderung der Gemeinde (§ 27 Abs. 2 und 5 HStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Steht die Hecke mindestens 0,75 m von der Grenze entfernt, darf sie beliebig hoch werden.
- Für Bäume gelten je nach Art Abstände von 0,5 m bis 4 m (§ 38 HNRG).
Originalquellen
- Hessisches Nachbarrechtsgesetz (HNRG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 22.09.2022
- Hessische Bauordnung (HBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · Anlage gültig ab 14.10.2025
- Nachbarrecht – Eine Orientierungshilfe (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Hessisches Ministerium der Justiz · Stand ohne Datum (Beispiele 2023–2026)
- § 40 Abs. 2 Nr. 2 HNRG (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Hessisches Straßengesetz (§ 27 Abs. 2 und 5 HStrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- § 91 HBO – Örtliche Bauvorschriften (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.