BGB · HBauO
Hamburg
Hamburg hat kein Nachbarrechtsgesetz. Für Hecken gibt es keinen gesetzlichen Mindestabstand. Im Vorgarten sind Zäune höchstens 1,50 m hoch.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Im Vorgarten dürfen Zäune und Mauern höchstens 1,50 m hoch sein und müssen Lücken haben, dürfen also nicht blickdicht sein (§ 8 Abs. 3 HBauO).
Hecke 2,00 m: kein gesetzlicher Mindestabstand, weil es in Hamburg kein Nachbarrechtsgesetz gibt. Ihr Nachbar darf aber zum Beispiel Zweige abschneiden, die auf sein Grundstück ragen (§ 910 BGB). Hecken ab 80 cm Höhe sind in Hamburg geschützt. Sie dürfen sie jedes Jahr in Form schneiden, aber in der Regel nicht entfernen (§§ 4, 5 Baumschutzverordnung).
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): kein gesetzlicher Mindestabstand.
2Hecke zur Straße: kein gesetzlicher Mindestabstand.
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Zur Straße: Im Vorgarten und zum Gehweg hin höchstens 1,50 m hoch, und man muss hindurchsehen können (§ 8 Abs. 3 HBauO).
4Über Gehweg und Straße: Das schreibt in Hamburg das Gesetz vor: Über Geh- und Radwegen müssen 2,50 m frei bleiben, über der Fahrbahn 4,50 m (§ 23 Abs. 5 HWG).
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 61 i. V. m. Anlage I Nr. 7a HBauO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- Kein gesetzlicher Mindestabstand
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Keine gesetzliche Höhengrenze. Es gelten nur die allgemeinen Nachbarregeln (BGB §§ 910, 1004).
- Gesetz
- BGB §§ 910, 1004
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
Was gilt ohne Nachbarrechtsgesetz?
In Hamburg gibt es kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Deshalb schreibt kein Gesetz einen Mindestabstand für Hecken vor. Ihr Nachbar darf aber Zweige und Wurzeln entfernen, die auf sein Grundstück reichen und ihn dort stören (§ 910 BGB). Bei erheblichen Störungen kann er verlangen, dass Sie diese beenden (§ 1004 BGB). Bebauungspläne und Baumschutzregeln können weitere Vorgaben machen.
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Das Land schreibt keine Frist vor.
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Sie müssen keinen Zaun bauen.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück an der Grenze.
- Gesetz: § 8 Abs. 3 HBauO
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 8 Nr. 3 HBauO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Der Hamburger Senat kann Regeln zum Aussehen von Zäunen erlassen. Zusätzlich können Bebauungspläne, ältere Baustufenpläne und Regeln zum Schutz des Stadtbilds gelten.(§ 85 Abs. 7 HBauO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Hamburg hat kein Nachbarrechtsgesetz. Zur Straße hin gelten das Wegegesetz und eine Regel für Vorgärten.
- Straßengesetz: Zweige dürfen nicht tiefer als 2,50 m über Geh- und Radwege und nicht tiefer als 4,50 m über die Fahrbahn ragen.(§ 23 Abs. 5 HWG)
- Überhang: Das schreibt in Hamburg das Gesetz vor: Über Geh- und Radwegen müssen 2,50 m frei bleiben, über der Fahrbahn 4,50 m (§ 23 Abs. 5 HWG).
- Zaun: Im Vorgarten und zum Gehweg hin höchstens 1,50 m hoch, und man muss hindurchsehen können (§ 8 Abs. 3 HBauO).
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Hecken ab 80 cm Höhe und Bäume ab 80 cm Stammumfang sind geschützt. Entfernen dürfen Sie sie in der Regel nicht (§ 4 Baumschutzverordnung 2023).
Originalquellen
- Hamburgische Bauordnung (HBauO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · in Kraft seit 01.01.2026. Der Link führt zu einer nicht amtlichen Fassung, die amtliche prüfen wir noch.
- Das Land hat keine Broschüre zum Nachbarrecht veröffentlicht.
- Hamburgisches Wegegesetz (§ 23 Abs. 5 HWG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- § 910 BGB – Überhang (öffnet in neuem Tab)
- § 1004 BGB – Beseitigungsanspruch (öffnet in neuem Tab)
- Hamburgische Baumschutzverordnung 2023 (öffnet in neuem Tab)
- BUKEA: Baumschutz in Hamburg (öffnet in neuem Tab)
- BSW: Bauordnungsrecht ab 2026 (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.