BGB · BremLBO
Bremen
Bremen hat kein Nachbarrechtsgesetz. Für Hecken gibt es keinen gesetzlichen Mindestabstand, es gilt nur das BGB.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Ohne Baugenehmigung dürfen Sie den Zaun nur bauen, wenn Ihre Gemeinde für Ihr Gebiet keine eigenen Regeln zu Zäunen erlassen hat (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO). Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach.
Hecke 2,00 m: kein gesetzlicher Mindestabstand, weil es in Bremen kein Nachbarrechtsgesetz gibt. Ihr Nachbar darf aber zum Beispiel Zweige abschneiden, die auf sein Grundstück ragen (§ 910 BGB).
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): kein gesetzlicher Mindestabstand.
2Hecke zur Straße: kein gesetzlicher Mindestabstand.
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 23 Abs. 3 BremLStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 61 Abs. 1 Nr. 7a BremLBO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- Kein gesetzlicher Mindestabstand
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Keine gesetzliche Höhengrenze. Es gelten nur die allgemeinen Nachbarregeln (BGB §§ 910, 1004).
- Gesetz
- BGB §§ 910, 1004
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
Was gilt ohne Nachbarrechtsgesetz?
In Bremen gibt es kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Deshalb schreibt kein Gesetz einen Mindestabstand für Hecken vor. Ihr Nachbar darf aber Zweige und Wurzeln entfernen, die auf sein Grundstück reichen und ihn dort stören (§ 910 BGB). Bei erheblichen Störungen kann er verlangen, dass Sie diese beenden (§ 1004 BGB). Bebauungspläne und Baumschutzregeln können weitere Vorgaben machen.
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Das Land schreibt keine Frist vor.
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Sie müssen keinen Zaun bauen.
- Standort: Der Zaun steht auf Ihrem Grundstück an der Grenze. Für einen gemeinsamen Zaun auf der Grenzlinie gilt das BGB (§§ 921 f. BGB).
- Gesetz: BGB
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Im Ort gilt sie auch dann nicht, wenn die Gemeinde für Ihr Gebiet eigene Regeln zu Zäunen hat (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BremLBO).
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 8 Nr. 3 BremLBO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann Art, Aussehen und Höhe von Zäunen regeln. Sie kann sogar eine Hecke an der Grundstücksgrenze vorschreiben.(§ 86 Abs. 1, 3 BremLBO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Bremen hat kein Nachbarrechtsgesetz. Zur Straße hin gilt nur das Straßengesetz.
- Straßengesetz: Pflanzen an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 23 Abs. 3 BremLStrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 23 Abs. 3 BremLStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Bäume ab 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe sind nach der Baumschutzverordnung geschützt.
Originalquellen
- Bremische Landesbauordnung (BremLBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · zuletzt geändert 01.09.2026
- Das Land hat keine Broschüre zum Nachbarrecht veröffentlicht.
- Bremisches Landesstraßengesetz (§ 23 Abs. 3 BremLStrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- § 910 BGB – Überhang (öffnet in neuem Tab)
- § 1004 BGB – Beseitigungsanspruch (öffnet in neuem Tab)
- Bremer Baumschutzverordnung (BremBaumSchV) 2025 (öffnet in neuem Tab)
- BremLBO 2024 (Artikelgesetz, bau.bremen.de) (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.