BbgNRG · BbgBO
Brandenburg
Wächst die Pflanzenart von Natur aus höher als 2 m, braucht die Hecke ein Drittel ihrer Höhe als Abstand. Bleibt die Art kleiner, gilt kein Mindestabstand.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Informieren Sie Ihren Nachbarn 2 Wochen vor Baubeginn (§ 29 BbgNRG).
Hecke 2,00 m: mindestens 0,67 m Abstand zur Grenze, gemessen ab dem äußersten Zweig. Maßgeblich ist, wie hoch die Pflanzenart regelmäßig wächst, nicht wie hoch Sie sie schneiden. Die meisten Heckenpflanzen (etwa Hainbuche, Liguster, Thuja) wachsen über 2 m, deshalb rechnet die Karte vorsichtig mit einem Drittel der Höhe. Bleibt die Art von Natur aus unter 2 m, gilt kein Mindestabstand.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,67 m, gemessen ab dem äußersten Zweig.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand, wenn die öffentliche Straße breiter als 4 m ist (§ 38 Nr. 3 BbgNRG).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 26 Abs. 2 BbgStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 61 Abs. 2 Nr. 7a BbgBO (Fassung bis 31.12.2026)
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,67 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Jeder weitere Meter Höhe braucht rund 33 cm mehr Abstand, wenn die Pflanzenart über 2 m wächst.
- Gesetz
- § 37 Abs. 1 BbgNRG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird ab dem Zweig, der der Grenze am nächsten ist, auch in der Luft. Bei Bäumen ab der Mitte des Stammes.(§ 37 Abs. 1 S. 4 BbgNRG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Neben Feldern und Gärtnereien gilt der doppelte Abstand (§ 37 Abs. 2 BbgNRG).
- Kein Mindestabstand gilt hinter einer geschlossenen Mauer oder einem geschlossenen Zaun, neben breiten öffentlichen Straßen und Grünflächen und für Hecken direkt auf der Grenze (§ 38 BbgNRG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann nur bis zum 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem Pflanzjahr darauf klagen, dass Sie die Hecke entfernen. Das ist die kürzeste Frist aller Länder.(§ 40 BbgNRG)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Wenn Ihr Nachbar es verlangt, müssen Sie die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzäunen (Rechtseinfriedung). Der Zaun soll so aussehen, wie es in der Gegend üblich ist. Sonst genügt ein etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun.
- Standort: Müssen nur Sie den Zaun bauen, steht er auf Ihrem Grundstück. Müssen beide Nachbarn ihn bauen, steht er auf der Grenzlinie.
- Nachbarn informieren: Informieren Sie Ihren Nachbarn 2 Wochen vor Baubeginn (§ 29 BbgNRG).
- Gesetz: §§ 28, 29, 32, 33 BbgNRG
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 8 Nr. 3 BbgBO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann festlegen, ob ein Zaun nötig oder verboten ist und wie er aussieht. Das steht dann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(§ 87 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 9 BbgBO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Ist die öffentliche Straße breiter als 4 m, gelten zu ihr keine Abstände für Hecken. An schmaleren Wegen gilt derselbe Abstand wie zum Nachbarn.(§ 38 Nr. 3 BbgNRG)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 26 Abs. 2 BbgStrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 26 Abs. 2 BbgStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Bäume, die höher als 2 m wachsen: Obstbäume brauchen 2 m, andere Bäume 4 m Abstand (§ 37 BbgNRG).
Originalquellen
- Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 03.06.2014
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · zuletzt geändert 29.06.2026
- Auf gute Nachbarschaft (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg · Stand Juni 2015
- § 38 Nr. 3 BbgNRG (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Brandenburgisches Straßengesetz (§ 26 Abs. 2 BbgStrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.