NachbG Bln · BauO Bln
Berlin
Hecken bis 2 m Höhe brauchen 0,50 m Abstand zur Grenze, höhere Hecken 1,00 m.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
Hecke 2,00 m: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,50 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (§ 29 Nr. 1 NachbG Bln).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie auf eigene Kosten zurückschneiden (§ 15 Abs. 3 BerlStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Die Bezirksämter nennen meist 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel beim Straßen- und Grünflächenamt nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- § 61 Abs. 1 Nr. 7a BauO Bln
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,50 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m Höhe reicht dieser Abstand. Ist die Hecke höher, braucht sie 1,00 m.
- Gesetz
- § 28 Abs. 1 NachbG Bln
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird ab der Mitte der Hecke am Boden. Bei mehrreihigen Hecken zählt die Reihe, die der Grenze am nächsten ist.(§ 30 NachbG Bln)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Kein Mindestabstand gilt hinter einer geschlossenen Mauer oder einem geschlossenen Zaun. Er gilt auch nicht neben Feldern, Wald, Straßen, öffentlichen Grünflächen und Gewässern und nicht für Hecken direkt auf der Grenze (§ 29 NachbG Bln).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann bis zum 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Pflanzjahr darauf klagen, dass Sie die Hecke entfernen. Wächst die Hecke erst später zu hoch, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt.(§ 32 NachbG Bln)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Wenn Ihr Nachbar es verlangt, müssen Sie die Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzäunen, von der Straße aus gesehen (Rechtseinfriedung). Der Zaun soll so aussehen, wie es in der Gegend üblich ist. Sonst genügt ein etwa 1,25 m hoher Maschendrahtzaun.
- Standort: Müssen nur Sie den Zaun bauen, steht er auf Ihrem Grundstück. Müssen beide Nachbarn ihn bauen, steht er auf der Grenzlinie.
- Gesetz: §§ 21, 23, 24 NachbG Bln
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 7 Nr. 3 BauO Bln, Fundstelle nicht amtlich geprüft)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Bebauungspläne (Baupläne für ein Wohngebiet) und Gestaltungsregeln des Landes können einen Zaun vorschreiben oder seine Höhe und Art begrenzen.(§ 61 Abs. 5 BauO Bln, § 23 Abs. 2 NachbG Bln)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße und zum Gehweg gelten die Abstände für Hecken, Bäume und Sträucher nicht. Sie müssen zur Straße hin auch keinen Zaun bauen.(§ 29 Nr. 1 NachbG Bln)
- Straßengesetz: Was von Ihrem Grundstück auf Gehweg oder Straße wächst und dort stört, müssen Sie auf eigene Kosten entfernen.(§ 15 Abs. 3 BerlStrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie auf eigene Kosten zurückschneiden (§ 15 Abs. 3 BerlStrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Die Bezirksämter nennen meist 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel beim Straßen- und Grünflächenamt nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Abstände für Bäume: stark wachsende Bäume 3,00 m, andere Bäume 1,50 m, niedrige Obstbäume 1,00 m, Sträucher 0,50 m (§ 27 NachbG Bln).
Originalquellen
- Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 17.12.2009
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · gültig ab 23.07.2026
- Das Land hat keine Broschüre zum Nachbarrecht veröffentlicht.
- § 29 Nr. 1 NachbG Bln (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Berliner Straßengesetz (§ 15 Abs. 3 BerlStrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- SenStadt: Rechtsvorschriften Bauaufsicht (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.