AGBGB · BayBO
Bayern
Hecken bis 2 m Höhe brauchen 0,50 m Abstand zur Grenze. Wird die Hecke höher als 2 m, sind 2 m Abstand nötig.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
Hecke 2,00 m: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,50 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 AGBGB).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (Art. 29 Abs. 2 BayStrWG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (bis 2,00 m)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m darf der Zaun an der Grenze stehen.
- Gesetz
- Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a BayBO
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,50 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,00 m Höhe reicht dieser Abstand. Ist die Hecke höher, braucht sie 2,00 m.
- Gesetz
- Art. 47 Abs. 1 AGBGB
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird ab der Mitte des Stammes oder des Triebes, der der Grenze am nächsten ist, am Boden. Die Höhe zählt ab dem Boden, bei Pflanzen im Kübel ab der Unterkante des Kübels.(Art. 49 AGBGB)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Hinter einer Mauer oder einem dichten Zaun gilt kein Mindestabstand, wenn die Pflanzen nicht deutlich höher sind (Art. 50 AGBGB).
- Neben Feldern, denen Schatten schaden würde, brauchen Bäume über 2 m Höhe 4 m Abstand (Art. 48 AGBGB).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann 5 Jahre lang verlangen, dass Sie die Hecke entfernen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Hecke zu nah oder zu hoch wurde und Ihr Nachbar das weiß oder hätte bemerken müssen.(Art. 52 Abs. 1 AGBGB)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Sie müssen keinen Zaun bauen.
- Standort: Der Zaun steht ganz auf Ihrem Grundstück, auch das Fundament. Genau auf der Grenzlinie nur nach Absprache mit Ihrem Nachbarn.
- Gesetz: Broschüre StMJ
- Außerhalb des Ortes: Dort gilt die Befreiung von der Baugenehmigung nicht. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,00 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(Art. 6 Abs. 7 Nr. 3 BayBO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann das Aussehen von Zäunen festlegen, in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet).(Art. 81 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BayBO)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Für Pflanzen entlang einer öffentlichen Straße gelten die Abstände des Nachbarrechts nicht. Ob das auch für Hecken im eigenen Garten gilt, sagen die amtlichen Quellen nicht ausdrücklich. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.(Art. 50 Abs. 1 Satz 2 AGBGB)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(Art. 29 Abs. 2 BayStrWG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (Art. 29 Abs. 2 BayStrWG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Wächst die Hecke auch nur 1 cm über 2,00 m, springt der Mindestabstand auf 2,00 m. Ein Rückschnitt auf 2,00 m macht 0,50 m wieder zulässig.
Originalquellen
- Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 23.12.2022
- Bayerische Bauordnung (BayBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · Text gilt ab 01.05.2026
- Rund um die Gartengrenze (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Bayerisches Staatsministerium der Justiz · Stand April 2025
- Art. 50 Abs. 1 Satz 2 AGBGB (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (Art. 29 Abs. 2 BayStrWG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- Art. 6 BayBO – Abstandsflächen (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.