NRG · LBO
Baden-Württemberg
Hecken bis 1,80 m Höhe brauchen 0,50 m Abstand. Jeder Zentimeter mehr Höhe braucht einen Zentimeter mehr Abstand. Geschlossene Zäune über 1,50 m müssen von der Grenze abrücken.
Bitte einen Wert von 50 bis 250 cm eingeben.
Bitte einen Wert von 50 bis 400 cm eingeben.
Zaun 1,50 m: ohne Baugenehmigung erlaubt, auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze. Auf die Grenzlinie selbst nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt. Geschlossene Zäune und Mauern über 1,50 m müssen so weit von der Grenze abrücken, wie sie höher als 1,50 m sind. Drahtzäune sind ausgenommen (§ 11 NRG).
Hecke 2,00 m: mindestens 0,70 m Abstand zur Grenze, gemessen ab Heckenmitte.
Vereinfachte Einschätzung für ein Wohngrundstück im Ort auf ebenem Gelände. Angaben ohne Gewähr. Ihre Gemeinde kann in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan andere Regeln festlegen.
Von oben: Nachbar und Straße
1Hecke zum Nachbarn (2,00 m): mindestens 0,70 m, gemessen ab Heckenmitte.
2Hecke zur Straße: kein Mindestabstand (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 NRG).
3Zaun zum Nachbarn (1,50 m): darf ohne Baugenehmigung auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Genau auf die Grenzlinie in der Regel nur, wenn Ihr Nachbar zustimmt.
4Über Gehweg und Straße: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 28 Abs. 2 StrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
Vereinfachte Skizze, nicht maßstabsgetreu.
Zaun und Hecke im Vergleich
Zaun
- Geplante Höhe
- 1,50 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,00 m: direkt an der Grenze, auf Ihrem Grundstück
- Baugenehmigung nötig?
- Nein (ohne Höhengrenze)
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Bis 2,50 m darf der Zaun an der Grenze stehen. Ein geschlossener Zaun über 1,50 m braucht Abstand zum Nachbarn.
- Gesetz
- Anhang 1 Nr. 7a zu § 50 LBO, § 11 NRG
Hecke
- Geplante Höhe
- 2,00 m
- Mindestabstand zur Grenze
- 0,70 m
- Baugenehmigung nötig?
- Nein
- Ab welcher Höhe ändert sich etwas?
- Jeder weitere Zentimeter Höhe braucht 1 cm mehr Abstand.
- Gesetz
- § 12 Abs. 1 NRG
Tipp: Auch wenn das Landesrecht es erlaubt: Stimmen Sie Zaun und Hecke an der Grenze kurz mit Ihrem Nachbarn ab. Das vermeidet späteren Streit. Neben Feldern, Weiden oder Weinbergen können größere Abstände gelten.
So wird der Abstand gemessen
Gemessen wird waagerecht bis zur Grenze. Startpunkt ist die Mitte des Stammes oder Triebes, der der Grenze am nächsten ist, dort, wo er aus dem Boden kommt.(§ 22 Abs. 1 NRG)
Ausnahmen und Sonderfälle
- Steht die Hecke hinter einer geschlossenen Mauer oder einem geschlossenen Zaun und ist nicht höher, gilt kein Mindestabstand (§ 20 NRG).
- Neben Weinbergen und Gärtnereiflächen gelten doppelte Abstände (§ 18 NRG).
- Zur Grenze hin dürfen die Zweige höchstens die Hälfte des Abstands überbrücken, bei 0,50 m Abstand also bis 0,25 m vor die Grenze. Liegt das Nachbargrundstück im Ort, darf eine Hecke bis 1,80 m Höhe seitlich bis an die Grenze wachsen. Beim Pflanzen gilt der Abstand trotzdem (§ 12 Abs. 2 NRG).
- Vom 1. März bis 30. September müssen Sie nicht zurückschneiden, auch wenn Ihr Nachbar es verlangt (§ 12 Abs. 3 NRG).
Wie lange Ihr Nachbar etwas verlangen kann
Ihr Nachbar kann 5 Jahre lang verlangen, dass Sie die Hecke entfernen. Die Frist beginnt am 1. Juli nach dem Pflanzen, bei großen Bäumen sind es 10 Jahre. Einen Rückschnitt kann er ohne zeitliche Grenze verlangen.(§ 26 NRG)
Zaun: Pflicht, Standort, Nachbarn informieren
- Pflicht: Einen Zaun müssen Sie nur bei Gebäuden außerhalb des Ortes bauen, und nur, wenn Ihr Nachbar es verlangt.
- Standort: Neben Grundstücken ohne Landwirtschaft darf der Zaun bis 1,50 m Höhe auf Ihrem Grundstück direkt an der Grenze stehen. Ist ein geschlossener Zaun höher, muss er so weit von der Grenze weg, wie er über 1,50 m hinausragt. Neben Feldern gilt mindestens 0,50 m Abstand. Für Drahtzäune gilt die Regel zur zusätzlichen Höhe nicht.
- Gesetz: § 7 Abs. 4, § 11 NRG
- Außerhalb des Ortes: Dort brauchen nur offene Zäune ohne Sockel für Land- und Forstwirtschaft keine Baugenehmigung.
- Abstand nach Bauordnung: Geschlossene Zäune und Mauern bis 2,50 m dürfen ohne Abstand direkt an der Grenze stehen(§ 6 Abs. 1 Nr. 3 LBO)
Eigene Regeln Ihrer Gemeinde
Ihre Gemeinde kann Art, Aussehen und Höhe von Zäunen festlegen, in einer Ortssatzung oder im Bebauungsplan (dem Bauplan der Gemeinde für Ihr Wohngebiet). Diese Vorgaben haben Vorrang vor den Abständen im Nachbarrechtsgesetz.(§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO, § 27 NRG)
Ob für Ihr Grundstück solche Regeln gelten, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde.
Grenze zur Straße und zum Gehweg
- Heckenabstand: Zur öffentlichen Straße gelten die Abstände des Nachbarrechts nicht. Das gilt für Hecken und auch für hohe Zäune.(§ 21 Abs. 1 Nr. 1 NRG)
- Straßengesetz: Hecken, Bäume und Zäune an der Straße dürfen den Verkehr nicht gefährden oder behindern, etwa indem sie die Sicht versperren. Sonst kann die Behörde verlangen, dass Sie sie zurückschneiden oder entfernen.(§ 28 Abs. 2 StrG)
- Überhang: Zweige, die über Gehweg oder Straße ragen und dort stören, müssen Sie zurückschneiden (§ 28 Abs. 2 StrG). Eine feste Höhe nennt das Landesgesetz nicht. Viele Gemeinden verlangen 2,50 m freie Höhe über dem Gehweg und 4,50 m über der Fahrbahn. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach.
- Zuständig sind die Gemeinde bzw. die Straßenbaubehörde. Bebauungsplan und Satzung können zusätzliche Vorgaben machen, etwa zur freien Sicht an Einmündungen.
Gilt in allen Ländern: Gelände und Heckenschnitt
- Die Höhe misst man meist ab dem Boden. Liegt ein Grundstück höher als das andere oder steht der Zaun auf einer Mauer, kann anders gerechnet werden.
- Vom 1. März bis 30. September dürfen Sie Hecken nicht stark zurückschneiden oder entfernen. Leichtes Schneiden, um die Form zu halten, bleibt erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
Gut zu wissen
- Für Bäume gelten je nach Art Abstände von 0,50 m bis 8 m (§ 16 NRG).
Originalquellen
- Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG) (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · zuletzt geändert 06.12.2022
- Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) (öffnet in neuem Tab)Baurecht · Neufassung 16.03.2026
- Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg – Auf gute Nachbarschaft! (öffnet in neuem Tab)Broschüre · Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg · Stand Dezember 2024
- § 21 Abs. 1 Nr. 1 NRG (öffnet in neuem Tab)Nachbarrecht · Grenze zur Straße
- Straßengesetz für Baden-Württemberg (§ 28 Abs. 2 StrG) (öffnet in neuem Tab)Straßenrecht · Anpflanzungen und Zäune an der Straße
- § 74 LBO – Örtliche Bauvorschriften (öffnet in neuem Tab)
Quellen geprüft am 28.09.2026. Verbindlich ist nur der Gesetzestext selbst.